1. Niedrigster Verwaltungskostensatz der 50 größten Lebensversicherer (Zeitschrift für Versicherungswesen, Ausgabe 17/2019: Verwaltungskostensatz im Jahr 2018).
2. Im Jahr 2021 können 92 % der Einzahlungen von Ledigen (25.787 € x 92 % = 23.724 €) und gemeinsam veranlagten Ehepartnern/Lebenspartnern (51.574 € x 92 % = 47.448 €) im Rahmen der Höchstbeiträge als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast senken.
3. Anlagechancen und Anlagerisiken liegen beim Versicherungsnehmer. Die Höhe der Rente bzw. des Kapitals hängt vom erreichten Fondsguthaben (=Rentenguthaben) ab. Die Wertentwicklung der vom Versicherungsnehmer gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt abhängig und daher nicht vorhersehbar. Bei Kursrückgängen trägt der Versicherungsnehmer das Risiko einer Wertminderung. Ab Rentenbeginn ist die Rente garantiert.
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