1. Anlagechancen und Anlagerisiken liegen beim Versicherungsnehmer. Die Höhe der Rente bzw. des Kapitals hängt vom erreichten Fondsguthaben (=Rentenguthaben) ab. Die Wertentwicklung der vom Versicherungsnehmer gewählten Investmentfonds ist vom Kapitalmarkt abhängig und daher nicht vorhersehbar. Bei Kursrückgängen trägt der Versicherungsnehmer das Risiko einer Wertminderung. Ab Rentenbeginn ist die Rente garantiert.
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